Gutachten zu Bauschäden
Bauüberwachung /
Bauherrenbetreuung
Bauabnahmen

 

Gutachten zu Bauschäden       

Schäden sind beim Bauen nach wie vor ein viel zu oft vorkommendes Ereignis. Sowohl Ausführungs-, Planungs- und  als auch Materialfehler können Ursache eines Bauschadens sein.

Planungsfehler sind in der Regel die teuersten Fehler, aber da es in diesem Fall möglich ist den Verursacher zu bestimmen, sind die entstehenden Sanierungskosten meist eindeutig zuzuordnen.

Liegt ein Materialfehler vor, kann dieser durch exemplarische baustofftechnische Untersuchungen im Rahmen eines Gutachtens nachgewiesen werden.

Die Schuldzuordnung im Fall eines Ausführungsfehlers kann sich weitaus schwieriger gestalten insbesondere, wenn es sich bei den Ausführenden um mehrere unabhängige Subunternehmer handelt, die jeweils ihre Teilleistung erbringen und ggf. als einzelner oder aber durch ein Zusammenwirken ihrer Arbeiten einen Schaden verursacht haben.

An dieser Stelle ist es nun unsere Aufgabe, mit unserer Erfahrung und Fachwissen im Interesse aller Beteiligten den Verursacher zu finden.

Sie erhalten eine unabhängige sachlich fundierte Aussage über die Gründe und Ursachen eines Schadens, welche Ihnen hilft, Ihre Interessen durchzusetzen.

Nach Bedarf werden von uns auch Sanierungsvorschläge ausgearbeitet und die dabei anfallenden Kosten geschätzt.

Beweissicherung       

Was ist eine BWS?       

Eine Beweissicherung entspricht einer Bauzustandsaufnahme eines Gebäudes, die im Vorlauf zu einer beginnenden Bautätigkeit durchgeführt wird. Eine Beweissicherung umfasst die Aufnahme und Dokumentation sämtlicher baulicher Schäden eines Objekts vor Baubeginn. Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlung der DIN-Vorschrift 4123, Pkt. 5.5 . Dazu sollte der Zustand vorhandener Gebäude im möglichen Einflußbereich einer zukünftigen baulichen Maßnahme unter Mitwirkung aller Beteiligten vor Beginn der Bauarbeiten festgestellt werden.

Eine BWS kann sowohl für den BAUHERREN eines geplanten Bauvorhabens als auch für denn EIGENTÜMER eines bestehenden Objekts sinnvoll sein.

Warum eine BWS?       

Eine BWS wird in erster Linie durchgeführt um sich bei evtl. Schadensfällen im Zusammenhang mit der Bauausführung rechtlich und versicherungstechnisch abzusichern. Insbesondere bei Tiefbau- und Abrissarbeiten treten aufgrund der anfallender Erschütterungen, Vibrationen oder Änderungen der Baugrundverhältnisse durch Grundwasserabsenkungen oder zusätzliche Belastungen häufig Schäden in benachbarten Gebäuden auf.

Siehe dazu folgendes Gerichtsurteil:

A L L G E M E I N E S B A U R E C H T

Haftung des Bauherrn für Nachbarschäden

OLG Celle, Urteil vom 19.12.97, OLG R 98, 105

Eine Gemeinde führt Straßenbauarbeiten durch, durch deren Erschütterungswirkung das Gebäude eines Anliegers Risse erleidet. Da die Arbeiten der Straßenbaufirma nach den Feststellungen des Gerichtssachverständigen den Regeln der Technik entsprachen, hält sich der Geschädigte an die Gemeinde als Bauherrin, die jedoch meint, mangels Verschulden nicht für den Schaden verantwortlich zu sein.

Das OLG Celle stellt hierzu jedoch klar, daß ein Bauherr gegenüber dem durch Bauarbeiten geschädigten Nachbarn grundsätzlich immer nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches entsprechend den §§ 906 Abs. 2, 909, 242 BGB haftet, ohne daß es darauf ankommt, ob dem Bauherrn oder dem Bauunternehmer ein Verschulden zur Last zu legen ist.

Praxistipp:

Diese Rechtsprechung kann als absolut gefestigt betrachtet werden. Vor Einleitung größerer Baumaßnahmen ist es deshalb im Interesse des Bauherren und des potentiell Geschädigten sinnvoll, vor Beginn der Bauarbeiten eine Beweissicherung an den Nachbarbauten vorzunehmen, um sicher zu stellen, daß nur die tatsächlich erst durch den Bau angefallenen Schäden durch die Nachbarn geltend gemacht werden können.

Wann empfiehlt sich eine BWS?       

Die Beweissicherung dient in einem möglichen SCHADENSFALL sowohl den Versicherungen bei Regressansprüchen Dritter als auch den Gerichten, wenn es zu einer weiteren Auseinandersetzung kommen sollte. Eine fachgerechte und aussagekräftige Beweissicherung stellt ein aussagekräftiges Beweismittel dar, dass eine Übervorteilung des Geschädigten ausschließt.

Für wen empfiehlt sich eine BWS?      

Im Rahmen eines Bauvorhabens sind es 2 Gruppen, die von einer BWS profitieren:

1. Als BAUHERR bzw. BAUHERRENVERTRETER (Projektsteuerer, Architekt, Bauleiter) sollten Sie eine fachgerechte und aussagekräftige Beweissicherung vor Beginn der Bauarbeiten durchführen um bei evtl. Schadensfällen auf der sicheren Seite zu stehen.

2. Als Eigentümer bzw. Eigentümervertreter (HVW) mit Bedenken gegen ein geplantes BV in ihrer Nachbarschaft, ist es sinnvoll eine BWS durchführen zu lassen, vorausgesetzt der Bauherr des geplanten BV hat nicht selber eine BWS beauftragt.

Meine Leistungen       

Derartige Streitigkeiten sind mit einem aussagefähigen! Beweissicherungsverfahren i.d.R. abzuwenden, denn eine vollständige Beweissicherung dokumentiert den Bestand vor, während und nach der Baumaßnahme.

Ausschlaggebend ist in jedem Fall:

  • die Qualität der Beweissicherung, also mit welcher Gründlichkeit bereits im Vorfeld der Baumaßnahme alle Schäden aufgenommen wurden,
  • die Überzeugungskraft des Gutachtens auch einem Laien gegenüber, d.h. es müssen genügend Aussagen und Beweise vorliegen, dass nichtgeschädigte Bereiche tatsächlich keine Schäden aufweisen.

Ich führe Beweissicherungen u.a. durch bei:

  • Hochbaumaßnahmen, insbesondere bei Bauen im Bestand und Abrissarbeiten,
  • bei Straßen- und Tiefbauarbeiten sowie bei Kanalverlegungen,
  • bei zu erwartenden Verdichtungsarbeiten,
  • bei zu erwartenden Nachbarschaftsstreitigkeiten.
  • begutachtet werden:
  • Gebäude und Bauwerke jeglicher Art,
  • Stützmauern,
  • Grundstücke,
  • Verkehrsflächen (z.B. Straßen, Parkplätze),
  • Ingenieurbauwerke.

Ich arbeite mit einem großen Berliner Sachverständigenbüro zusammen. Dieses besitzt als Gutachterbüro für Schäden an Gebäuden die notwendige Fachkompetenz.

Bauüberwachung / Bauherrenbetreuung

Dieses Angebot richtet sich an alle Bauherrn. Wir vertreten direkt den Bauherrn und überwachen in seinem Interesse die Ausführung der Bauleistungen.

Erfahrungen zeigen, dass durch diese Art der Bauüberwachung viele Mängel und somit oft hohe Folgekosten für den Bauherrn vermieden werden können.

Zu meinen Leistungen gehören u.a.:

  • Überprüfung der Leistungen auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung,
  • Überprüfung der Leistungen auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen der ausführenden Firmen,
  • Überprüfung der Leistungen auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Bautechnik und geltenden DIN-Vorschriften,
  • Aufzeigen von Mängeln und Überwachung der Beseitigung,
  • Beratung des Bauherrn bei Rechnungsprüfung,
  • Beratung des Bauherrn in allen den Bau betreffenden Fragen,
  • u.v.m.

Fordern Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bauabnahme       

Zum Zeitpunkt der Bauabnahme tritt die Umkehr der Beweislast ein, d.h. der Bauherr muss nach der Abnahme evtl. Mängel beweisen. Dies gilt nicht für solche Mängel, die sich der Bauherr im Abnahmeprotokoll vorbehalten hat.

Baumängel sind u.a.

  • das Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
  • ein die Gebrauchstauglichkeit einschränkender oder den Wert mindernder Fehler

und/oder

  • ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik.

Eine Abnahme kann

  • förmlich,
  • konkludent (6 Werktage nach Inbenutznahme VOB/B § 12, Abs. 5, Ziff. 2)

oder

  • fiktiv (stillschweigend), 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung (VOB/B § 12, Abs. 5, Ziff. 1) erfolgen.

Eine Bauabnahme bezieht sich auf eine optische Prüfung der Gebrauchsfähigkeit am Abnahmetag. Die Abnahme für uns als Gutachter beschränkt sich immer auf eine Mitwirkung an einer technischen Abnahme.

Für nicht freigelegte Bauteile, wie Abdichtungen (Feuchteschutz), Wärmedämmung (Wärmeschutz), Auflager, Verbindungsmittel (Statik), Schallschutz und nicht stofflich untersuchte Eigenschaften von Bauteilen oder Baustoffen, wie Betongüten, Steinsorten oder dergleichen kann deshalb keine Haftung übernommen werden.


   
 
   
jcc-ing :: Dipl.-Ing. Jörn C. Carstensen: Bredtschneider Str. 11a - 14057 Berlin - Tel. [030] 22 80 76 70 - Fax. [030] 896 77 96 13