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Beweissicherung

Was ist eine BWS?

Eine Beweissicherung entspricht einer
Bauzustandsaufnahme eines Gebäudes, die im Vorlauf zu einer
beginnenden Bautätigkeit durchgeführt wird. Eine
Beweissicherung umfasst die Aufnahme und Dokumentation sämtlicher
baulicher Schäden eines Objekts vor Baubeginn. Die Dokumentation
zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der
Empfehlung der DIN-Vorschrift 4123, Pkt. 5.5 . Dazu sollte der Zustand
vorhandener Gebäude im möglichen Einflußbereich einer
zukünftigen baulichen Maßnahme unter Mitwirkung aller
Beteiligten vor Beginn der Bauarbeiten festgestellt werden.
Eine BWS kann sowohl für den BAUHERREN
eines geplanten Bauvorhabens als auch für denn EIGENTÜMER
eines bestehenden Objekts sinnvoll sein.
Warum eine BWS?

Eine BWS wird in erster Linie
durchgeführt um sich bei evtl. Schadensfällen im Zusammenhang
mit der Bauausführung rechtlich und versicherungstechnisch
abzusichern. Insbesondere bei Tiefbau- und Abrissarbeiten treten
aufgrund der anfallender Erschütterungen, Vibrationen oder
Änderungen der Baugrundverhältnisse durch
Grundwasserabsenkungen oder zusätzliche Belastungen häufig
Schäden in benachbarten Gebäuden auf.
Siehe dazu folgendes Gerichtsurteil:
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A L L
G E M E I N E S B A U R E C H T
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Haftung des
Bauherrn für Nachbarschäden
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OLG Celle,
Urteil vom 19.12.97, OLG R 98, 105
Eine Gemeinde
führt Straßenbauarbeiten durch, durch deren
Erschütterungswirkung das Gebäude eines Anliegers Risse
erleidet. Da die Arbeiten der Straßenbaufirma nach den
Feststellungen des Gerichtssachverständigen den Regeln der Technik
entsprachen, hält sich der Geschädigte an die Gemeinde als
Bauherrin, die jedoch meint, mangels Verschulden nicht für den
Schaden verantwortlich zu sein.
Das OLG Celle
stellt hierzu jedoch klar, daß ein Bauherr gegenüber dem
durch Bauarbeiten geschädigten Nachbarn grundsätzlich immer
nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches
entsprechend den §§ 906 Abs. 2, 909, 242 BGB haftet, ohne
daß es darauf ankommt, ob dem Bauherrn oder dem Bauunternehmer
ein Verschulden zur Last zu legen ist.
Praxistipp:
Diese
Rechtsprechung kann als absolut gefestigt betrachtet werden. Vor
Einleitung größerer Baumaßnahmen ist es deshalb im
Interesse des Bauherren und des potentiell Geschädigten sinnvoll,
vor Beginn der Bauarbeiten eine Beweissicherung an den Nachbarbauten
vorzunehmen, um sicher zu stellen, daß nur die tatsächlich
erst durch den Bau angefallenen Schäden durch die Nachbarn geltend
gemacht werden können.
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Wann empfiehlt sich eine BWS?

Die Beweissicherung dient in einem
möglichen SCHADENSFALL sowohl den Versicherungen bei
Regressansprüchen Dritter als auch den Gerichten, wenn es zu einer
weiteren Auseinandersetzung kommen sollte. Eine fachgerechte und
aussagekräftige Beweissicherung stellt ein aussagekräftiges
Beweismittel dar, dass eine Übervorteilung des Geschädigten
ausschließt.
Für wen empfiehlt sich eine BWS?

Im Rahmen eines Bauvorhabens sind es 2
Gruppen, die von einer BWS profitieren:
1. Als BAUHERR bzw. BAUHERRENVERTRETER
(Projektsteuerer, Architekt, Bauleiter) sollten Sie eine fachgerechte
und aussagekräftige Beweissicherung vor Beginn der Bauarbeiten
durchführen um bei evtl. Schadensfällen auf der sicheren
Seite zu stehen.
2. Als Eigentümer bzw.
Eigentümervertreter (HVW) mit Bedenken gegen ein geplantes BV in
ihrer Nachbarschaft, ist es sinnvoll eine BWS durchführen zu
lassen, vorausgesetzt der Bauherr des geplanten BV hat nicht selber
eine BWS beauftragt.
Meine Leistungen

Derartige Streitigkeiten sind mit einem
aussagefähigen! Beweissicherungsverfahren i.d.R. abzuwenden, denn
eine vollständige Beweissicherung dokumentiert den Bestand vor,
während und nach der Baumaßnahme.
Ausschlaggebend ist in jedem Fall:
- die Qualität der Beweissicherung,
also mit welcher Gründlichkeit bereits im Vorfeld der
Baumaßnahme alle Schäden aufgenommen wurden,
- die Überzeugungskraft des Gutachtens
auch einem Laien gegenüber, d.h. es müssen genügend
Aussagen und Beweise vorliegen, dass nichtgeschädigte Bereiche
tatsächlich keine Schäden aufweisen.
Ich führe Beweissicherungen u.a. durch
bei:
- Hochbaumaßnahmen, insbesondere bei
Bauen im Bestand und Abrissarbeiten,
- bei Straßen- und Tiefbauarbeiten
sowie bei Kanalverlegungen,
- bei zu erwartenden Verdichtungsarbeiten,
- bei zu erwartenden
Nachbarschaftsstreitigkeiten.
- begutachtet werden:
- Gebäude und Bauwerke jeglicher Art,
- Stützmauern,
- Grundstücke,
- Verkehrsflächen (z.B. Straßen,
Parkplätze),
- Ingenieurbauwerke.
Ich arbeite mit einem großen Berliner
Sachverständigenbüro zusammen. Dieses besitzt als
Gutachterbüro für Schäden an Gebäuden die
notwendige Fachkompetenz.
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