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Aufmass 
Aufmass, Grundrisserstellung und Flächenermittlung
von Gewerbe- und Wohnimmobilien / Kurzfristige Bearbeitungen
sind möglich / Erstellung der Pläne vor
Ort einschließlich Übergabe der Daten CAD-Daten
Benötigen Sie einen Exposéplan, einen
Grundriss oder eine exakte Flächenermittlung
ihrer Gewerbe- oder Wohnflächen?
Ich erstelle kurzfristig und zeitnah die benötigten Pläne vor Ort und
versende diese noch vor Ort per E-Mail an den Kunden.
Das Aufmaß erfolgt lasergenau und wird vor
Ort mit Hilfe von CAD-Anwendungen am PC eingegeben.
Ermittlung der Flächen

Die Flächenermittlungen der aufgemessenen und
gezeichneten Räume erfolgen rechnergestützt
anhand der erstellten CAD-Pläne. Somit sind die
Werte jederzeit für Auftraggeber und Dritte nachvollziehbar.
Die Flächenermittlung für Gewerbeimmobilien
erfolgt gemäß der Richtlinie zur Berechnung
der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G).
Wohnflächen werden nach der Wohnflächenberechnungsverordnung
(01.01.2004) ermittelt.
Digitalisierung von Bestandsplänen

Sollten Sie bereits Bestandspläne besitzen,
diese aber ausschließlich in Papierform vorliegen,
sind wir in der Lage diese kostengünstig zu digitalisieren.
Sie erhalten von uns den Plan im PDF- und in einem
CAD-Dateiformat. Damit können Sie den Plan beliebig
weiterverwenden z.B. um ihn auszudrucken, rechnergestützt
Flächen zu ermitteln, Umbaumaßnahmen zu
planen oder Angebote einzufordern.
Schriftliche Baubeschreibung und Bauwerkserfassung

Erfassung und Aufnahme des örtlichen Zustandes
in schriftlicher Form z.B. anhand der Erstellung eines
exakten Raumbuches - Einfachste aber meist nur im
Bereich der Entwurfs- und Vorplanung sinnvolle Art
der Aufnahme.
Bestands- und Zustandserfassung

Als Bestands- und Zustandserfassung eines
Bauwerks, oder von Teilen eines Bauwerks, ist die Bestandsaufnahme oder
Bauaufnahme ein wichtiges Planungsinstrument vor allem bei Sanierungen
von Gebäuden.
Die Bauaufnahme ist häufig notwendig,
um entsprechende Grundlagen für die weitere Planung des Umbaus
oder der Sanierung zur Verfügung zu haben.
Im folgenden werden die Gründe für eine Bestandsaufnahme
und die verschiedenen gebräuchlichen Verfahren
und Begriffe erläutert.
Bestandsschutz

Im allgemeinen werden bereits bestehende
Gebäude- und Gebäudeteile als Bestand oder
Bestandsgebäude bezeichnet.
Bestandschutz im Bezug auf die Nutzung von
Gebäuden und Grundstücken.
Die in der Vergangenheit legal
begründete Nutzung von Grundstücken und Gebäuden bleibt
schutzwürdig, auch wenn sich die Rechtslage derart ändern
sollte, dass diese bestehende Nutzung nicht mehr genehmigungsfähig
sein sollte.
Dies wird als passiver Bestandsschutz
bezeichnet.
Werden Änderungen an Gebäuden in
Zusammenhang mit Sanierung und Modernisierung vorgenommen so kann sich
der Bauherr auf den sogenannten aktiven Bestandsschutz berufen:
Unter den Voraussetzungen, dass:
- die Änderungen und Erweiterungen nur
begrenzter und geringfügiger Art sind und zu keiner wesentlichen
Veränderung des ursprünglichen Bestandes führen,
- die Identität des
wiederhergestellten oder verbesserten mit dem ursprünglichen
Bauwerk gewahrt bleibt.
Beispiel:
Gebäude aus der Gründerzeit mit
bestehendem Ladengeschäft im Erdgeschoss - Bei einer anstehenden
Sanierung kann im Sinne des Bestandschutzes wiederum das Erdgeschoss
für gewerbliche Zwecke (Laden) genutzt werden, auch wenn
bestehende städtebauliche Planungsgrundlagen (z.B.
Flächennutzungspläne) keine gewerbliche Nutzung, sondern nur
Wohnnutzungen der Grundstücke erlauben würde).
Eine weitere Form des Bestandsschutzes ist
der übergreifende Bestandsschutz, der im Gegensatz zu den
oben genannten Formen bei Neuerrichtung baulicher Anlagen (Neubau) gilt.
Bedingungen hierfür sind:
1. der untrennbare Zusammenhang der
Funktionen von Bestand und Neubau,
2. dass die bauliche Erweiterung (Neubau)
nicht zu einer erheblichen Kapazitätserweiterung des Bestandes
führt,
3. der Schutz des vorhandenen Bestandes ohne
Genehmigung der neuen baulichen Anlage gegenstandslos würde.
Bestandschutz im Bezug auf die Sanierung
von Denkmälern
Der Eigentümer eines
denkmalgeschützten Gebäudes hat grundsätzlich einen
Bestandsschutz in der Hinsicht, dass bei einer geplanten Sanierung der
ursprüngliche Zustand eines Gebäudes nicht wiederhergestellt
werden muss.
Der Bestandschutz gilt für den
Bauzustand des Gebäudes in dem es als Kulturdenkmal in die
Denkmalschutzliste eingetragen wurde.
Bei alten im Lauf der Jahrzehnte oft durch bauliche
Maßnahmen veränderten Gebäuden wäre
es außerdem schwierig den ursprünglichen
Zustand exakt zu ermitteln, und oftmals nur unter
sehr hohem Kostenaufwand möglich diesen wieder
herzustellen.
Bestandszeichnung

Die Bestandszeichnung ist die Bestands- und
Zustandserfassung eines Bauwerks, oder von Teilen eines Bauwerks in
zeichnerischer Form und ein wichtiges Planungsinstrument vor allem bei
Sanierungen von Gebäuden.
Die Bestandszeichnungen werden in der Regel im Maßstab
1:50 oder 1:100 erstellt. Dazu gehören sämtliche
Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Je nach Bedarf
und Vereinbarung werden in die Pläne auch Details
wie die Standorte von Sanitäreinrichtungen, Rohren,
Heizkörpern, Möbelstücken usw. eingetragen.
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