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Aufmass       

Aufmass, Grundrisserstellung und Flächenermittlung von Gewerbe- und Wohnimmobilien / Kurzfristige Bearbeitungen sind möglich / Erstellung der Pläne vor Ort einschließlich Übergabe der Daten CAD-Daten

Benötigen Sie einen Exposéplan, einen Grundriss oder eine exakte Flächenermittlung ihrer Gewerbe- oder Wohnflächen?

Ich erstelle kurzfristig und zeitnah die benötigten Pläne vor Ort und versende diese noch vor Ort per E-Mail an den Kunden.

Das Aufmaß erfolgt lasergenau und wird vor Ort mit Hilfe von CAD-Anwendungen am PC eingegeben.


Ermittlung der Flächen        nach oben

Die Flächenermittlungen der aufgemessenen und gezeichneten Räume erfolgen rechnergestützt anhand der erstellten CAD-Pläne. Somit sind die Werte jederzeit für Auftraggeber und Dritte nachvollziehbar.

Die Flächenermittlung für Gewerbeimmobilien erfolgt gemäß der Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G).

Wohnflächen werden nach der Wohnflächen­berechnungs­verordnung (01.01.2004) ermittelt.


Digitalisierung von Bestandsplänen        nach oben

Sollten Sie bereits Bestandspläne besitzen, diese aber ausschließlich in Papierform vorliegen, sind wir in der Lage diese kostengünstig zu digitalisieren.

Sie erhalten von uns den Plan im PDF- und in einem CAD-Dateiformat. Damit können Sie den Plan beliebig weiterverwenden z.B. um ihn auszudrucken, rechnergestützt Flächen zu ermitteln, Umbaumaßnahmen zu planen oder Angebote einzufordern.

Schriftliche Baubeschreibung und Bauwerkserfassung        nach oben

Erfassung und Aufnahme des örtlichen Zustandes in schriftlicher Form z.B. anhand der Erstellung eines exakten Raumbuches - Einfachste aber meist nur im Bereich der Entwurfs- und Vorplanung sinnvolle Art der Aufnahme.

Bestands- und Zustandserfassung        nach oben

Als Bestands- und Zustandserfassung eines Bauwerks, oder von Teilen eines Bauwerks, ist die Bestandsaufnahme oder Bauaufnahme ein wichtiges Planungsinstrument vor allem bei Sanierungen von Gebäuden.

Die Bauaufnahme ist häufig notwendig, um entsprechende Grundlagen für die weitere Planung des Umbaus oder der Sanierung zur Verfügung zu haben.

Im folgenden werden die Gründe für eine Bestandsaufnahme und die verschiedenen gebräuchlichen Verfahren und Begriffe erläutert.

Bestandsschutz        nach oben

Im allgemeinen werden bereits bestehende Gebäude- und Gebäudeteile als Bestand oder Bestandsgebäude bezeichnet.

Bestandschutz im Bezug auf die Nutzung von Gebäuden und Grundstücken.

Die in der Vergangenheit legal begründete Nutzung von Grundstücken und Gebäuden bleibt schutzwürdig, auch wenn sich die Rechtslage derart ändern sollte, dass diese bestehende Nutzung nicht mehr genehmigungsfähig sein sollte.

Dies wird als passiver Bestandsschutz bezeichnet.

Werden Änderungen an Gebäuden in Zusammenhang mit Sanierung und Modernisierung vorgenommen so kann sich der Bauherr auf den sogenannten aktiven Bestandsschutz berufen:

Unter den Voraussetzungen, dass:

  • die Änderungen und Erweiterungen nur begrenzter und geringfügiger Art sind und zu keiner wesentlichen Veränderung des ursprünglichen Bestandes führen,
  • die Identität des wiederhergestellten oder verbesserten mit dem ursprünglichen Bauwerk gewahrt bleibt.

Beispiel:

Gebäude aus der Gründerzeit mit bestehendem Ladengeschäft im Erdgeschoss - Bei einer anstehenden Sanierung kann im Sinne des Bestandschutzes wiederum das Erdgeschoss für gewerbliche Zwecke (Laden) genutzt werden, auch wenn bestehende städtebauliche Planungsgrundlagen (z.B. Flächennutzungspläne) keine gewerbliche Nutzung, sondern nur Wohnnutzungen der Grundstücke erlauben würde).

Eine weitere Form des Bestandsschutzes ist der übergreifende Bestandsschutz, der im Gegensatz zu den oben genannten Formen bei Neuerrichtung baulicher Anlagen (Neubau) gilt.

Bedingungen hierfür sind:

1. der untrennbare Zusammenhang der Funktionen von Bestand und Neubau,

2. dass die bauliche Erweiterung (Neubau) nicht zu einer erheblichen Kapazitätserweiterung des Bestandes führt,

3. der Schutz des vorhandenen Bestandes ohne Genehmigung der neuen baulichen Anlage gegenstandslos würde.

Bestandschutz im Bezug auf die Sanierung von Denkmälern

Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes hat grundsätzlich einen Bestandsschutz in der Hinsicht, dass bei einer geplanten Sanierung der ursprüngliche Zustand eines Gebäudes nicht wiederhergestellt werden muss.

Der Bestandschutz gilt für den Bauzustand des Gebäudes in dem es als Kulturdenkmal in die Denkmalschutzliste eingetragen wurde.

Bei alten im Lauf der Jahrzehnte oft durch bauliche Maßnahmen veränderten Gebäuden wäre es außerdem schwierig den ursprünglichen Zustand exakt zu ermitteln, und oftmals nur unter sehr hohem Kostenaufwand möglich diesen wieder herzustellen.

Bestandszeichnung        nach oben

Die Bestandszeichnung ist die Bestands- und Zustandserfassung eines Bauwerks, oder von Teilen eines Bauwerks in zeichnerischer Form und ein wichtiges Planungsinstrument vor allem bei Sanierungen von Gebäuden.

Die Bestandszeichnungen werden in der Regel im Maßstab 1:50 oder 1:100 erstellt. Dazu gehören sämtliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Je nach Bedarf und Vereinbarung werden in die Pläne auch Details wie die Standorte von Sanitäreinrichtungen, Rohren, Heizkörpern, Möbelstücken usw. eingetragen.